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Bildungsscheck NRW

Bildungsscheck NRW bis 2024:

Die Beratung sowie die Ausgabe von Bildungsschecks ist in 2024 ausgelaufen.

Bis dahin ausgegebene Bildungsschecks können gemeinsam mit dem Förderantrag bis spätestens 31.03.2029 (Datum des Antragseingangs, Poststempel) bei Ihrer zuständigen Bewilligungsbehörde zur Erstattung eingereicht werden.

Für weitere Informationen:

https://www.mags.nrw/bildungsscheck